Auf dem Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrecht berät Sie Rechtsanwalt Düngefeld in folgenden Bereichen:

  • Fragen zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Einladung und Durchführung von WEG-Versammlungen
  • Bestellung zum Verwalter
  • Gestaltung von Verwalterverträgen
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters
  • Abgrenzungsfragen bei Sonder-/Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten
  • Eigentümerversammlung (Stimmrecht und Tagesordnung)
  • Bauliche Veränderungen und Instandhaltung
  • Haftungsfragen des Verwalters