Auf dem Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrecht berät Sie Rechtsanwalt Düngefeld in folgenden Bereichen:
- Fragen zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer
- Einladung und Durchführung von WEG-Versammlungen
- Bestellung zum Verwalter
- Gestaltung von Verwalterverträgen
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters
- Abgrenzungsfragen bei Sonder-/Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten
- Eigentümerversammlung (Stimmrecht und Tagesordnung)
- Bauliche Veränderungen und Instandhaltung
- Haftungsfragen des Verwalters