Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, dem hoheitliche Befugnisse übertragen wurden. Er errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Unser Notariat deckt die  gesamte Bandbreite notarieller Tätigkeit ab. Insbesondere in folgenden Teilbereichen:

  • Immobiliengeschäfte (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypotheken- oder Grundschuldbelastung)
  • Gesellschaftsrecht und Handelsregister (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Vertretungsregelungen und Registeranmeldung)
  • Testament und Erbe
  • Beglaubigungen von Unterschriften